Rechte bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

Rechte bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz im technischen Sektor

Der technische Sektor, insbesondere das Ingenieurwesen, ist bekannt für seine anspruchsvollen und oft stressigen Arbeitsbedingungen. Hohe Anforderungen, enge Fristen und komplexe Projekte
können zu erheblichen psychischen Belastungen führen. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn der Druck zu groß wird und die psychische Gesundheit leidet? In diesem Blogbeitrag
beleuchten wir die rechtlichen Aspekte und geben wertvolle Tipps für Betroffene.

Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass sie keine Gefährdung für die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten darstellen. Dies umfasst
auch die Verpflichtung, psychische Belastungen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu deren Reduzierung zu ergreifen.

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Betriebsräten das Recht, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen mitzuwirken. Sie können Maßnahmen zum Schutz der psychischen
Gesundheit der Mitarbeiter anregen und durchsetzen.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz regelt die maximale Arbeitszeit und Ruhepausen, um Überlastung zu verhindern. Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen und bieten Mitarbeitern eine Grundlage,
übermäßige Arbeitszeiten anzuprangern.

Spezifische Herausforderungen im Ingenieurwesen

Der technische Sektor steht vor besonderen Herausforderungen, die psychische Belastungen fördern können:

Projektbasierte Arbeit: Häufig wechselnde Projekte mit strikten Deadlines und hoher Komplexität.
Technologische Entwicklungen: Ständige Weiterentwicklung erfordert kontinuierliches Lernen und Anpassung.
Hohe Verantwortung: Fehler können gravierende Konsequenzen haben, was zusätzlichen Druck erzeugt.
Teamarbeit und Führung: Mangelnde Kommunikation oder Konflikte im Team können Stress verursachen.

Präventive Maßnahmen und Rechte Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Diese sollten auch psychische Belastungen umfassen. Mitarbeiter haben das Recht, über die Ergebnisse informiert zu werden und Maßnahmen zur Verbesserung zu verlangen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Beschäftigte haben das Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Diese können helfen, frühzeitig Anzeichen psychischer Überlastung zu erkennen und geeignete Maßnahmen
einzuleiten.

Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice

Moderne Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit zum Homeoffice können dazu beitragen, psychische Belastungen zu reduzieren. Mitarbeiter haben das Recht, flexible Arbeitszeitmodelle zu
beantragen, sofern sie mit den betrieblichen Abläufen vereinbar sind.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Gespräch mit Vorgesetzten: Ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten kann oft der erste Schritt sein, um Lösungen zu finden.
Externe Hilfe suchen: Professionelle Beratung durch Betriebsärzte oder externe Beratungsstellen kann wertvolle Unterstützung bieten. 
Rechtliche Schritte: In gravierenden Fällen können rechtliche Schritte erforderlich sein. Hierbei kann die Unterstützung durch Gewerkschaften oder Fachanwälte für Arbeitsrecht hilfreich sein.

Fazit

Psychische Belastungen im Ingenieurwesen sind ein ernstes Thema, das nicht ignoriert werden darf. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber ihre gesetzlichen Verpflichtungen ernst nehmen und ein gesundes Arbeitsumfeld schaffen. Gleichzeitig sollten Mitarbeiter ihre Rechte kennen und sich aktiv für ihre psychische Gesundheit einsetzen. Nur so kann langfristig ein ausgewogenes und produktives Arbeitsumfeld geschaffen werden. Daher setzen wir bei KRESS alles daran, dass unsere Mitarbeiter genügend aufgeklärt sind, und keine Scheu haben über diese Themen zu sprechen.
Wie sieht es bei Ihren Arbeitgebern aus? Wir freuen uns über einen Austausch, schreiben sie uns gerne an.


Ihr KRESS Redaktionsteam

Zitat

Erfolg ist die Fähigkeit, die Gelegenheit beim Schopfe zu packen. (Disraeli, Benjamin)

Mein KRESS

Durch einen Klick auf "Anmelden" gelangen Sie zum Mitarbeiterportal

Portalanmeldung

Neu im Kress Blog:

Nachhaltigkeit im Maschinenbau und Anlagenbau: Ausblick

Neu im Blog

06026 6043

info@ib-kress.de

Sie haben jetzt eine Frage an uns? Wir rufen Sie gerne zurück, wenn Sie möchten!

Zum Kontaktformular

Kontakt