Bewerbungstipps zum Thema Zeugnisse

Bewerbungstipps zum Thema "Zeugnisse"

Wie schon in unserem Beitrag zu Thema "Der perfekte Lebenslauf" (verlinken) ausführlich beschrieben, müssen Sie sich beim Thema "Zeugnisse" in der Bewerbung auch viele Gedanken machen, welche Zeugnisse relevant sind, und welche nicht. Muss der Personalchef zum Beispiel wissen, dass Sie in der Grundschule gern gemalt haben, wenn Sie sich auf eine technische Stelle bewerben? Wohl kaum.
Die Zeugnisse gehören wie das Anschreiben und der Lebenslauf zu einem sehr wichtigen Bestandteil der Bewerbung.

Sie sind der einzige Einblick in eine objektive Bewertung von Ihnen. Aus Ihrer Eigendarstellung und der Bewertung in den Zeugnissen, kann sich der Personaler ein vollständiges Bild von Ihnen machen. Bestätigt ein Zeugnis eines früheren Arbeitgebers Ihre positive Selbstdarstellung, kommen Sie Ihrem Traumjob schon einen Schritt näher. Entstehen hier Diskrepanzen, muss das noch nicht heißen, dass Sie keine Chance haben, allerdings können Sie davon ausgehen, dass in einem eventuellen Vorstellungsgespräch nachgehakt wird, weshalb hier zwei verschiedene Sichtweisen zum Tragen kommen.


Wie schon oben erwähnt, gilt bei einer Bewerbungsmappe auf keinen Fall das Motto "Viel hilft viel". Ganz im Gegenteil. Der Personaler möchte nur die relevanten Zeugnisse sehen, die auf die ausgeschriebene Stelle passen. In der Regel wird auf ein Grundschulzeugnis verzichtet. Sollte dort
allerdings stehen, dass Sie schon immer Ingenieur werden wollten und Sie bewerben sich auf eine solche Stelle, könnte man es als Augenzwinkern mitschicken. Allerdings wird das in den seltensten Fällen so sein. Grundsätzlich gilt:


Arbeitszeugnisse
Alle relevanten Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber gehören in Ihre Bewerbung. Hier werden oft auch Aufgabenfelder aufgezählt, die Sie bearbeitet haben, die durchaus relevant sein können. Zusätzlich zu der im Zeugnis abgegebenen Bewertung.


Universität - und Hochschulzeugnis
Sollte ebenfalls in eine Bewerbung eingefügt werden, sofern vorhanden. Unerlässlich ist es, wenn die ausgeschriebene Position einen Hochschulabschluss erfordert.


Ausbildungszeugnis
Ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung ist ebenfalls sehr wichtig. Sollten Sie über mehrere verfügen, ist es wichtig auf welche Stelle sie sich bewerben. Hängen beide Ausbildungen zusammen (zum Beispiel Friseur und Kosmetikerin als Bewerbung als Maskenbildner) macht es Sinn beide anzuhängen. Im Normalfall wird jedoch nur ein Zeugnis benötigt. Hier gilt in der Regel das aktuelle. Es sei denn, Sie bewerben sich auf eine Stelle, für die das erste Zeugnis relevant ist.


Zeugnis des höchsten Schulabschlusses
Dieses Zeugnis ist ein Sonderfall. Befinden Sie sich gerade am Ende der Schullaufbahn und bewerben sich auf eine Ausbildung oder eine erste Arbeitsstelle, dann ist dieses Zeugnis Pflicht. Sollten Sie bereits länger im Beruf stehen und schon mehrere Stationen durchlaufen haben, interessiert es den Personaler nicht mehr, wie Sie mal in der Schule bewertet wurden.


Andere Zeugnisse
Sollten Sie über andere Zeugnisse verfügen, beispielsweise den Erwerb von Business Englisch und die ausgeschriebene Position fordert dieses ein, sollten Sie dieses Zeugnis ebenfalls der Bewerbung beilegen.


KRESS Tipp:
Die Reihenfolge der Zeugnisse richtet sich nach der Reihenfolge im Lebenslauf. Sollten Sie schlechte Zeugnisse haben und diese nur ungern zeigen wollen, so ist es auf keinen Fall die Lösung, diese wegzulassen. Personaler gehen immer vom Schlimmsten aus, wenn ein Dokument fehlt. Dies gilt auch, wenn Sie es lediglich vergessen haben oder es noch nicht erhalten haben von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Stehen Sie zu dem, was Sie aus macht.
In diesem Sinne halten wir es mit William Ellery Channing:


"Nichts von dem, was wir an Erfahrung, gewonnen haben, wird jemals verloren gehen."

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung und freuen uns auf Sie!

Zitat

Qualität ist kein Zufall.
Sie ist immer das Ergebnis von Vision, Planung und dauerhaft harter Arbeit.

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